Berlin, 12.05.2025 – Endlich liegt ein zwischen Bundesärztekammer und Kostenträgern konsentierter, gemeinsamer Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vor. Dies ist nach Auffassung des PVS Verbandes ein historisches Momentum, das genutzt werden sollte. „Wir befürworten ganz klar die Annahme des Entwurfs mit einer möglichst breiten Mehrheit“, so Dr. Christof Mittmann, Vorsitzender des PVS Verbandes.
Die PVS hat den Novellierungsprozess von Anfang an unterstützt und begleitet. Dr. Michael Klinger, stellvertretender Vorsitzender des PVS-Verbandes, ergänzt: „Durch uns vorgenommene Vergleichsberechnungen von GOÄalt zu GOÄneu belegen, dass der vorliegende Entwurf die finanzielle Situation von Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich verbessern und gleichzeitig dem Ziel eines transparenten und modernen Leistungskataloges gerecht werden wird. Dass sich die Bewertungen einzelner Leistungen und Leistungsbereiche dabei künftig vom status quo unterscheiden können, liegt in der Natur der neuen Bewertungssystematik, lässt sich aber bei Erkennen erheblicher Fehlentwicklungen über die künftige gemeinsame Kommission aus Vertretern der Bundesärztekammer, des PKV-Verbands und der Beihilfe erstmals korrigieren.“
„Es war ein aus der Not geborenes Geschenk, als die Politik vor über zwei Jahrzehnten unserer Berufsgruppe selbst die Option eröffnet hat, an dieser künftigen Verordnung mitwirken und damit Einfluss auf deren Ausgestaltung nehmen zu dürfen. Dies sollte sich jeder ärztliche Delegierte vergegenwärtigen, bevor er auf dem Ärztetag zur finalen Abstimmung über die Annahme des Reformvorschlages schreitet. Bei einer Ablehnung wird sich dieses Fenster schließen und die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung grundlegend in Frage gestellt werden. An deren Stelle wird im Interesse des Rechtsfriedens dann der Staat Fakten schaffen“, so Dr. Conrad Singe, Stellvertretender Vorsitzender des PVS Verbandes.
“Ein ‚Weiter so‘ mit der bisherigen GOÄ wird die Politik jedenfalls mit Sicherheit nicht goutieren“, so Dr. Mittmann. „Die derzeit gültige GOÄ spiegelt den medizinischen Sachstand der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wider. Daraus resultieren heute zahlreiche praktische Probleme und Fehlanreize für Ärztinnen und Ärzte. Der Vorschlag einzelner Arztgruppen, anstelle einer Novellierung lediglich die Steigerungssätze oder den Punktwert nach oben anzupassen, würde diese Situation lediglich verschärfen und somit das Grundelement des freien Arztberufes gefährden.“
Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband
Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit 12 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspolitischen Interessen von rund 35.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten sowie Krankenhäusern.