Hybrid DRG

Was sind Hybrid-DRG?

Hybrid-DRG sind sektorenunabhängige Fallpauschalen, deren Höhe nicht davon abhängt, ob die Versorgung ambulant oder stationär erbracht wird. Sie stellen eine spezielle Form der sektorenübergreifenden Vergütung dar, die unter § 115f des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt ist. 

Ziel dieser neuen Vergütungssystematik ist es, die Bezahlung ausgewählter Leistungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich und transparent zu gestalten. Im Rahmen der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung gibt es einen speziellen Katalog, in dem die betreffenden Leistungen genau definiert sind. Durch dieses System soll eine klare und faire Abrechnung von Leistungen erreicht werden, unabhängig vom Versorgungskontext.

 

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So rechnen Sie Hybrid-DRG mit der PVS ab:


1. Unterzeichnung der Abrechnungsvereinbarung zur Abrechnung von Hybrid DRG gem. §115f SGB V

2. Auslieferung der Zugangsdaten zum PVS-Kundenportal

3. Erfassung der Patientendaten und Leistungserstellung über den implementierten DRG Grouper

4. Einreichung der Hybrid-DRG-Leistung und Leistungsvergütung

Auf einen Blick:

  • Bereitstellung eines zertifizierten Groupers
  • Rechnungsversand direkt an die entsprechende Krankenkasse
  • Korrespondenz und Forderungsmanagement
  • Honorarsplitting an die beteiligten Leistungserbringer und Kostenstellen
  • Treuhänderische Verwaltung der Honorare


FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

Was unterscheidet Hybrid-DRG von DRG?

Das DRG-System besteht für stationäre Krankenhausbehandlungen. Hier werden Patienten anhand verschiedener Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Prozeduren und Alter einer Fallpauschale zugeordnet. Im Gegensatz hierzu sollen die Hybrid DRG ausgewählte Leistungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich gestalten, insbesondere die Honorierung, unabhängig davon, ob diese Leistungen stationär oder ambulant erbracht werden.

 

Welche Ärzte können Hybrid-DRG abrechnen?

Folgende ärztliche Leistungserbringer gemäß § 115f SGB V können die Hybrid-DRG abrechnen:

  • für die vertragsärztliche Versorgung (kassenärztliche Versorgung) zugelassene Ärztinnen und Ärzte
  • zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie
  • ermächtigte Ärztinnen und Ärzte und ermächtigte Einrichtungen

Es gelten die Voraussetzungen nach § 115b Absatz 1 SGB V, insbesondere der Facharztstandard und die Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Wie können Hybrid-DRG ermittelt werden?

Hybrid-DRG werden ermittelt, indem OPS-Codes, ICD-10-Schlüssel und zusätzliche Informationen, wie z.B. das Patientenalter, in einen DRG-Grouper eingegeben werden. Der Grouper analysiert diese Daten und errechnet die korrekte Hybrid DRG.

 

Was decken Hybrid-DRG ab?

Die Hybrid-DRG decken alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung in der Einrichtung anfallen. Dies beginnt mit der Operationsvorbereitung und -planung und endet mit der postoperativen Nachbeobachtung in derselben Einrichtung. Eine Nachsorge, die bei einem der Eingriffe erforderlich werden kann, ist grundsätzlich nicht von der Hybrid-DRG umfasst. Vertragsärzte (Haus- und Fachärzte) dürfen prä- und postoperative Leistungen auch bei Eingriffen nach Paragraf 115f SGB V über den EBM abrechnen. Die Abrechnung erfolgt nur einmal, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Leistungserbringer, und schließt derzeit auch die Sachkosten ein. Die Splittung der Auszahlung wird direkt von uns übernommen.

Kann ich zwischen EBM und Hybrid DRG wählen?

Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Dad bedeutet: gibt es für einen Eingriff eine Hybrid-DRG, ist die Abrechnung des Eingriffs nach EBM durch die PVS BW nicht möglich.

Was umfasst die Hybrid DRG?

Die Fallpauschale ist immer nur einmal berechnungsfähig. Sie umfasst alle Untersuchungen und Behandlungen, inklusive der Sachkosten, die im unmittelbaren Kontext der Operation durchgeführt wurden. Das fängt bei der Operationsvorbereitung an und endet mit der postoperativen Überwachung. Eine Nachsorge, die bei einem der Eingriffe erforderlich werden kann, ist grundsätzlich nicht von der Hybrid-DRG umfasst.

Wie rechne ich Hybrid-DRGs für meinen Privatpatienten in der Praxis ab?

Der Privatpatient wird im niedergelassenen Bereich weiterhin über die GOÄ abgerechnet, hier gibt es keine Änderungen für die Praxis. Das Thema Hybrid DRG betrifft aufgrund der Gesetzgebung aus dem SGB nur den Sektor GKV im niedergelassenen Bereich.

Für Krankenhäuser, die nach dem KHEntG abrechnen, gelten die Hybrid-DRGs sowohl für GKV als auch PKV Versicherten. Krankenhäuser und Chefärzte haben die Möglichkeit, neben der Hybrid-DRG auch “Wahlärztliche Leistungen” nach der GOÄ abzurechnen. Dies gilt nicht für Belegärzte.


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