Hybrid-DRG sind sektorenunabhängige Fallpauschalen, deren Höhe nicht davon abhängt, ob die Versorgung ambulant oder stationär erbracht wird. Sie stellen eine spezielle Form der sektorenübergreifenden Vergütung dar, die unter § 115f des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt ist.
Ziel dieser neuen Vergütungssystematik ist es, die Bezahlung ausgewählter Leistungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich und transparent zu gestalten. Im Rahmen der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung gibt es einen speziellen Katalog, in dem die betreffenden Leistungen genau definiert sind. Durch dieses System soll eine klare und faire Abrechnung von Leistungen erreicht werden, unabhängig vom Versorgungskontext.
Ihre Abrechnung – schnell, einfach und zuverlässig.
Als Ihr Partner zwischen Arzt und Krankenkasse übernehmen wir sämtliche Formalitäten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Patienten. Mit uns wird Ihre Abrechnung so unkompliziert wie nie zuvor!
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1. Unterzeichnung der Abrechnungsvereinbarung zur Abrechnung von Hybrid DRG gem. §115f SGB V
2. Auslieferung der Zugangsdaten zum PVS-Kundenportal
3. Erfassung der Patientendaten und Leistungserstellung über den implementierten DRG Grouper
4. Einreichung der Hybrid-DRG-Leistung und Leistungsvergütung